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Aktuelles

Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel


EU-weites PFAS-Verbot beschlossen

Das Inkraft­treten der EU-Ver­ord­nung 2025/1988 am 23.10.2025 be­deu­tet das sichere Aus für PFAS1

(per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Schaum­lösch­mit­teln!

Ab Oktober 2026 greifen die Ver­bote schritt­weise.


Hintergrund

PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasser­ab­wei­sen­den Eigen­schaf­ten in un­zäh­ligen Ver­brau­cher­pro­duk­ten ent­halten. Was vor Jahr­zehn­ten nie­mand ahnte: Die Chemi­kalien sind in die Um­welt und ins Grund­wasser und über die Nah­rungs­kette mittler­weile sogar in unserer Blut gelangt – und das weltweit. Sie sollen Aus­löser zahl­reicher, teils chro­ni­scher Krank­heiten sein. 

Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht ab­bauen. Daher sollen PFAS-hal­tige Pro­dukte EU-weit schnellst­mög­lich vom Markt ge­nom­men werden. Bei der Pro­duk­tion ist auf PFAS-freie Zu­satz­stoffe zurück­zu­greifen. Das ist nicht über­all gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaum­lösch­mittel er­folgt das Verbot schritt­weise


Die wichtigsten Verbotsfristen


  • 23. Oktober 2026 
  • Das Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Lösch­schaum in trag­baren und fahr­baren Feuer­löschern ist nach diesem Datum nicht mehr erlaubt. Je­doch sollte Ihnen schon jetzt niemand mehr PFAS-haltige Pro­dukte anbieten. 
  • 23. April 2027 
  • Das Inverkehrbringen von alkohol­be­stän­digem, PFAS-hal­ti­gem Lösch­schaum in trag­baren und fahr­baren Feuer­löschern ist nach diesem Tag ver­boten. (Feuer­löscher mit alko­hol­be­stän­di­gem Löschmittel werden in Be­reichen ein­ge­setzt, in denen polare Flüs­sig­keiten vor­ge­halten werden, z. B. Aceton, Methanol, Ethanol, Isopropanol.)
  • 31. Dezember 2030 
  • Es dürfen keine PFAS-haltigen Feuer­löscher mehr ge­nutzt werden. Bis dahin müssen alle be­trof­fenen alten Feuer­löscher gegen fluor­freie Alter­na­tiven aus­ge­tauscht sein. (Zwischen­zeit­lich können unter­schied­liche Ein­zel­ein­schrän­kun­gen greifen, z. B. für die Stoff­gruppe PFHxA.)

 

Quelle: https://www.vulkanfeuerloescher.de/home/





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