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Brandschutzservice Koitzsch
Aktuelles
Neues Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel
EU-weites PFAS-Verbot steht bevor
Die Chemikaliengruppe „PFAS“ soll wegen ihrer gesundheits- und umweltbelastenden Eigenschaften EU-weit reguliert werden. Die speziellen Verbote gegen PFAS in Feuerlöschschäumen betreffen auch Ihre fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher!
Es werden unterschiedliche PFAS-Restriktionen angestrebt. Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Hintergrund
PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein.
Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.
Geplante Verbotsfristen
Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.
- PFHxA-Verbot – Aktualisiert 19.09.2024
Die Beschränkung von PFHxA und PFHxA-verwandten Stoffen wurde mittlerweile von der EU-Kommission für bestimmte Anwendungen erlassen. Damit werden ab April 2026 unter anderem der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in einigen Feuerlöschschaumanwendungen verboten, zum Beispiel für Schulungen und Tests sowie für öffentliche Feuerwehren. Folglich dürfen auch Schaumfeuerlöscher, die i. d. R. bisher PFHxA enthielten, für diese Zwecke nicht mehr verwendet werden
- Allgemeines PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln
Ein allgemeines Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln war für Ende 2024 geplant. Eine Übergangsfrist für die Verwendung (zum Beispiel für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden) endet spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten. Die Verabschiedung durch die EU-Kommission verschiebt sich allerdings.
- FAKT IST:
Es bleibt eine Frage der Zeit, bis alle Einsatzzwecke verboten und somit alle Betriebe von dem Verbot betroffen sein werden.
Daher wird eine hohe Nachfrage nach PFAS-freien Feuerlöschern und der Entsorgung von fluorhaltigem Löschmittel erwartet.
Je länger Sie warten, desto teurer könnte der Wechsel zu fluorfreien Alternativen für Sie werden.
Quelle: Webseite: www.vulkanfeuerloescher.de
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