Herzlich Willkommen beim

Brandschutzservice Koitzsch

Aktuelles

Neues Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel


EU-weites PFAS-Verbot steht bevor

Die Chemi­ka­lien­gruppe „PFAS“ soll wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­ten­den Eigen­schaf­ten EU-weit re­gu­liert werden. Die spe­ziellen Ver­bote gegen PFAS in Feuer­lösch­schäumen be­tref­fen auch Ihre fluor­hal­tigen Bestands­feuer­löscher!

Es werden unter­schied­liche PFAS-Restrik­tionen an­ge­strebt. Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vor­be­reiten können.


Hintergrund

PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein.

Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.


Geplante Verbotsfristen

Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.

  • PFHxA-Verbot – Aktualisiert 19.09.2024

Die Beschränkung von PFHxA und PFHxA-ver­wandten Stoffen wurde mittler­weile von der EU-Kom­mis­sion für be­stimmte An­wen­dungen er­lassen. Damit werden ab April 2026 unter anderem der Verkauf und die Ver­wen­dung von PFHxA in einigen Feuer­lösch­schaum­anwen­dungen ver­boten, zum Bei­spiel für Schu­lungen und Tests sowie für öffent­liche Feuer­wehren. Folg­lich dürfen auch Schaum­feuer­löscher, die i. d. R. bis­her PFHxA ent­hielten, für diese Zwecke nicht mehr ver­wendet werden

  • Allgemeines PFAS-Verbot in Schaum­löschmitteln

Ein allgemeines Verbot des In­ver­kehr­brin­gens von PFAS-hal­tigen Feuer­löschern und Ersatz­lösch­mitteln war für Ende 2024 ge­plant. Eine Über­gangs­frist für die Ver­wen­dung (zum Bei­spiel für den vor­beu­gen­den Brand­schutz in Ge­bäuden) endet spätes­tens 5 Jahre nach In­kraft­treten. Die Ver­ab­schie­dung durch die EU-Kom­mis­sion ver­schiebt sich aller­dings.
 

  • FAKT IST:
    Es bleibt eine Frage der Zeit, bis alle Ein­satz­zwecke ver­boten und somit alle Betriebe von dem Verbot be­trof­fen sein werden.

          Daher wird eine hohe Nach­frage nach PFAS-freien Feuer­löschern und der Ent­sorgung von fluor­halti­gem Lösch­mittel er­wartet.

          Je länger Sie warten, desto teurer könnte der Wechsel zu fluor­freien Alter­na­tiven für Sie werden.


Quelle: Webseite: www.vulkanfeuerloescher.de


Haben Sie Fragen ?

Zögern Sie nicht einfach mal anzurufen !